Steuerberatung für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen
Für Vereine und gemeinnützige Organisationen bestehen eine Fülle an speziellen steuerrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich ist nicht, ob sich ein Verein sportlich, karitativ, kulturell oder kirchlich betätigt. Entscheidend ist der Umgang mit den vier Kernbereichen eines Vereins (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Wir möchten Sie dabei beraten, Ihren Verein oder Ihre Organisation im Rahmen des Vereinssteuerrechts korrekt zu führen. Schließlich sollen Ihrem Verein ja ausreichend Finanzmittel zur Verwendung im gemeinnützigen Sinne zur Verfügung stehen.
Typische Fragestellungen sind hier:
- Wie hoch darf der Gewinn sein?
- Wie lassen sich Rücklagen im Verein bilden?
- Für welche Einnahmen des Vereins besteht Umsatzsteuerpflicht?
- Welche Steuersätze gelten?
Da sich bereits durch die Formulierung der Vereinssatzung steuerliche Gestaltungsspielräume ergeben, empfehlen wir Ihnen besonders schon vor Gründung eines Vereins mit uns zu sprechen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!