Jahresabschluß und Einnahmen-Überschußrechnung
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben sowie den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Dabei machen wir Sie auf Entwicklungen im Unternehmen aufmerksam und erläutern Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auch über einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben wir gerne Auskunft.
Für Firmen und Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) vorlegen müssen, sind wir gerne tätig. Wir bereiten für Sie Ihr Zahlenwerk verständlich auf und weisen auf besondere Entwicklungen hin.